Rede von Dr. Peter Overmann zur Lärmminderung im Straßenverkehr

Der verkehrspolitische Sprecher unserer Fraktion, Dr. Peter Overmann hat am 07.07.2021 im Stadtparlament den Änderungsantrag der Koalition aus CDU, Grünen und FWG zum Lärmminderungsplan Straßenverkehr eingebracht. Die ursprünglichen Drucksache zum Lärmminderungsplans stellt rechnerische Belastungen durch den Straßenverkehr und mögliche Maßnahmen zur Minderung vor. Ziel des Änderungungsantrags ist es, durch eine probeweise Einführung von Tempo 30 auf der Frankfurter Straße mit begleitender Messung der Lärm- und Schadstoffbelastung, Verkehrssicherheit und -fluß, sowie möglicher Verdrängungseffekte, die bislang nur theoretischen Rechenmodelle durch einen Praxisversuch zu bewerten. Zusätzlich soll für das gesamte Stadtgebiet das System des Vorrangnetzes auf die erlaubten Maximalgeschwindigkeiten hin grundlegend untersucht werden.

Link zur Drucksache Lärmminderungsplan Straßenverkehr

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,

die Drucksache 18/2247 ist bereits sehr lange im Verfahren, wie Sie wissen – nun müssen Taten folgen. Wir können den meisten enthaltenen Punkten zustimmen. Dies gilt explizit für die Punkte 1, 2.1 und 2.2. Hinsichtlich des Punktes 2.3 sehen wir Bedarf für eine Anpassung und werden insofern nicht in vollem Umfang zustimmen, da wir Tempo 30 zunächst nur auf der Frankfurter Straße Nord, das heißt zwischen der Friedensallee und der Friedhofstraße, für 12 Monate zur Probe einführen wollen, um die weiteren Auswirkungen genauer beobachten zu können.

Die vorliegenden Rechenmodelle erscheinen uns hier für eine so weitreichende Entscheidung nicht aussagefähig und sicher genug. Die Probezeit von einem Jahr soll genaue Messungen ermöglichen, die bisher naturgemäß nicht erfolgen konnten. Ebenso soll ein Bericht über die Verdrängung von Verkehr in die angrenzenden Seitenstraßen und die Auswirkungen auf das die Frankfurter Straße umgebene Straßennetz generell angelegt werden. 

Die ursprüngliche Intention war ja: Tempo 30 in Wohngebieten und höhere Geschwindigkeiten auf den Vorrangstraßen. Wir wollen also, wenn wir Tempo 30 in der Frankfurter Straße einführen, auf keinen Fall eine Verlagerung des Verkehrs in umliegende Wohngebiete.

Die Effektivität von Tempo 30 soll eruiert werden nicht nur im Hinblick auf Lärm, sondern auch mit Blick auf Schadstoffemissionen, Verkehrssicherheit und Effektivität im Verkehrsfluss. Wir wollen diese möglichen Effekte im Echtbetrieb erfassen und dokumentieren.

Die Frankfurter Straße erscheint hier besonders geeignet als Testgebiet. Durch die Angleichung der Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer könnte das Sicherheitsgefühl nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Dies gilt bei einer Straße mit hohem Querungsbedarf, wie in der Frankfurter Straße gegeben, insbesondere.

Nach einer Vorabinformation der Verwaltung wird die Leistungsfähigkeit der Frankfurter Straße durch die Reduzierung der Geschwindigkeit aufgrund der geplanten Anpassung und Optimierung der Knotenpunkte und Lichtsignalanlagen nicht herabgesetzt.

Der neue Punkt 2.3 lautet somit

2.3 Für die Frankfurter Straße von der Friedensallee bis zur Friedhofstraße wird ein auf ein Jahr befristet Tempo 30-Limit zur Probe eingeführt, die sich daraus ergebenden Effekte werden anschließend evaluiert im Hinblick auf:

•Lärmbelastung,

•Schadstoffbelastung,

•Verkehrssicherheit,

•Verkehrsfluss,

•Verdrängung in die angrenzenden Gebiete.

Alle weiteren Straßen sind hiervon zunächst nicht betroffen und werden in den neuen Punkt 2.4 einbezogen.

Die Evaluation soll insgesamt 12 Monate nach der Einführung zur Probe erfolgen und nicht auf das Jahr 2021 begrenzt sein, das nach den Sommerferien ja nur noch 4 Monate umfasst, dieser Zeitraum erscheint schlicht zu kurz.

Die Evaluation soll uns helfen zu verstehen, wie unser Straßennetz insgesamt in Zukunft gestaltet sein sollte. Der begrenzte Raum Frankfurter Straße bietet hier quasi als Mikrokosmos die Grundlage. Über die Fortführung danach wird mit den gemachten Erfahrungen des Probejahres und Beteiligung der Bürger entschieden.

Konkret sollen im Rahmen einer einjährigen Evaluation die Geschwindigkeit, die Lärmbelastung und die Anzahl der KFZ in der Frankfurter Straße erhoben sowie die Anwohner befragt werden. Diese Auswertung soll in halbjährlichem Abstand erfolgen. Anhand der erhobenen Daten werden die Maßnahmen bewertet und entweder verstetigt und ggf. ausgeweitet, angepasst oder rückgängig gemacht. Hinsichtlich der Carl-Ulrich- und der Friedhofstraße werden mittelfristig andere Maßnahmen greifen, die sich mit dem Umbau im Hinblick auf die RTW ergeben.

Für diese Straßen verweisen wir auch auf die positiven Ergebnisse in den Untersuchungen über den Einbau von lärmmindernden Decken, sprich Fahrbahnbelägen, da hier ja die gesamten Straßenzüge in Zusammenhang mit der RTW umgebaut werden müssen.  

Der neue Punkt 2.4 lautet dann:

2.4 Die Maßnahme auf der Frankfurter Straße wird wie in 2.3 geändert durchgeführt. Ab Einführung gilt die Maßnahme zur Probe für 12 Monate. Nach Vorlage eines Erfahrungsberichtes und Anhörung der Anwohner erfolgt eine endgültige Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Maßnahmen Einbau lärmmindernder Deckbeläge sind im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Carl-Ulrich Straße/Friedhofstraße und im Rahmen des Stadtumbauprogramms zu untersuchen. Die Stadtverordnetenversammlung wird nach Abschluss der Untersuchung gebeten, hierüber zu entscheiden.

Die Punkte 3-6 nehmen wir unverändert zur Kenntnis und fügen neu einen Punkt 7 hinzu. 

Dieser neue Punkt geht unseres Erachtens weiter, als die vorgesehenen Untersuchungen im Lärmminderungsplan. Wir streben hier eine grundlegende und umfassende Überprüfung auch mit Messungen der Maximalgeschwindigkeiten aller Straßen inklusive der Vorrangstraßen an, um dann auch dort, wenn dies empfohlen werden sollte, die zulässige Höchstgeschwindigkeit abzusenken. Das bedeutet nicht grundsätzlich Tempo 30, das Verfahren bleibt hier ergebnisoffen. Auch Tempo 40, wie aktuell in der Friedrichstraße, könnte ein mögliches Ergebnis sein, das wir uns vorstellen können.

Punkt 7 lautet somit: 

7. Darüber hinaus sollen die derzeit erlaubten Maximalgeschwindigkeiten für den KFZ-Verkehr in der Gesamtstadt inklusive des gültigen Vorrangnetzes grundlegend überprüft und, wenn empfohlen, abgesenkt werden. Die für die grundlegende Überprüfung der derzeitigen Maximalgeschwindigkeiten der Gesamtstadt erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

Darüber hinaus ist es uns wichtig sicherzustellen, dass alle diese Maßnahmen mit dem aufwendig erstellten Mobilitätskonzept 2030 konform gehen. Das betrifft insbesondere die Verkehrsknotenpunkte in Zusammenhang mit der RTW.

Wir bitten Sie, dem von uns vorgestellten Änderungsantrag zuzustimmen, um für Neu-Isenburg ein tragfähiges, integriertes und damit langfristig funktionierendes Konzept für den fließenden Verkehr zu etablieren.

[Peter Overmann]

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