Die Erste Bürgerin zu Gast bei der Senioren Union

Wissen Sie eigentlich, wer die ‚erste Bürgerin‘ der Stadt ist und warum?

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt und die Stadtverordneten wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die gewählte Person übt das Hausrecht aus und vertritt außerdem die Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Magistrat und in der Öffentlichkeit. Damit bekleidet sie das protokollarisch höchste Amt der Stadt.

Als der CDU-Politiker Rolf Krumbiegel im Juli 2015 nach neunjähriger Amtszeit verstarb, übernahm Christine Wagner das Amt der Stadtverordnetenvorsteherin mitten in der Legislaturperiode, 2016 und 2021 wurde sie einstimmig wiedergewählt.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lädt zu den Stadtverordnetenversammlungen ein und ist dafür verantwortlich, dass die Beschlüsse ordnungsgemäß und rechtskräftig zustande kommen. Nach Möglichkeit besucht sie die Sitzungen der Fachausschüsse, der Ortsbeiräte sowie des Ausländerbeirates und steht beratend zur Seite. Drucksachen der Fraktionen werden von ihr auf Zuständigkeit überprüft, Protokolle korrigiert und Einladungen gegengelesen. Dabei ist Unparteilichkeit sehr wichtig, damit alle Fraktionen sowie die fraktionslosen Kollegen ihre Rechte gleichermaßen nutzen und ausüben können. Bei Abstimmungen stimmt Christine Wagner aber als reguläres Mitglied der CDU-Fraktion ab.

Wie alle Stadtverordneten und Magistratsmitglieder mit Ausnahme des Bürgermeisters und des ersten Stadtrats übt auch die Stadtverordnetenvorsteherin ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Einen Einblick in ihren Arbeitsalltag gab sie am 7. Juni bei einem von der Vorsitzenden Helga Hatzfeld organisierten Treffen der Senioren Union. Christine Wagner berichtete von ihren vielfältigen Aufgaben: Glückwünsche zu Jubiläen und runden Geburtstagen, Schirmherrschaften für besondere Veranstaltungen, Mitgliedschaft in diversen AGs. Viele Vereine laden die Stadtverordenetenvorsteherin zu ihren Jubiläen und Veranstaltungen ein. Die Reden dazu schreibt sie selbst – auch zu besonderen Feiertagen oder politischen Ereignissen. Ebenso zählen Ehrungen verdienter Bürgerinnen und Bürger zu ihren Aufgaben, wie zuletzt die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Bürgermeister a.D. Herbert Hunkel und die Abnahme des Diensteids unseres neuen Bürgermeisters Gene Hagelstein. Christine Wagner berichtete aber auch über die Herausforderungen und Einschränkungen für die parlamentarische Arbeit in der Corona-Pandemie.

Spannend für die Seniorinnen und Senioren war besonders der Vortrag ‚Von der Idee zur Umsetzung’, in dem die Stadtverordnetenvorsteherin den Weg von einer Anregung oder Idee bis zu einem Parlamentsbeschluss erklärte:

  1. Die Idee für einen Antrag entsteht: Meistens ergeben sich Anforderungen aus der politischen Arbeit in der Fraktion oder aus Gesprächen mit Parlamentskollegen und Bürgern. Es hat aber auch jeder Bürger die Möglichkeit, sich mit einer Idee an ein Mitglied des Stadtparlaments zu wenden.
  2. Der Vorschlag wird in der Fraktion diskutiert und man kommt zu dem Schluß, daraus einen Antrag zu formulieren. Wenn die Partei in einer Koalition mit anderen Parteien zusammenarbeitet, wird der Antrag dort besprochen. Hier kann es vorkommen, dass Kompromisse gefunden und Änderungen vorgenommen werden müssen.
  3. Die Partei oder Koalition gibt den Antrag ins Verfahren. Das bedeutet, dass im Stadtverordnetenbüro eine Drucksache erstellt und an alle Parlamentarier verteilt wird. Das geschieht entweder in Papierform per Zustellung oder digital über unsere DiPolis-App. Aktuell arbeiten wir gerade an der Umstellung auf ein komplett papierloses Arbeiten mit Tablets.
  4. Bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung steht der Antrag dann auf der Tagesordnung. Nun kann sich jede Partei dazu positionieren und dazu sprechen/diskutieren. Anschließend wird abgestimmt. Die Mehrheit entscheidet, wie es weitergeht. Wenn noch Diskussionsbedarf besteht oder weiterführende Informationen eingeholt werden müssen, wird der Antrag in einen der Fachausschüsse verwiesen, dort wird dann nochmals abgestimmt. Ist man sich einig, kann in der nächsten Stadtverordnetenversammlung eine Abstimmung ohne Diskussion erfolgen. Der Antrag wird schließlich entweder mehrheitlich/einstimmig angenommen oder abgelehnt.
  5. Soll der Antrag umgesetzt werden, wird damit in der Regel der Magistrat, das exekutive Organ der Stadt Neu-Isenburg, beauftragt. Auch wird geprüft, ob im Haushalt die entsprechenden Mittel vorhanden sind. Wenn nicht, muss ein Nachtrag zum bestehenden Haushalt beantragt werden.

Der Weg von der Idee bis zum Umsetzung ist zwar manchmal ziemlich lang und kostet Nerven, aber alle in der Fraktion sind sich einig: Das Ergebnis der erfolgreichen politischen Arbeit in der Stadt zu sehen, macht große Freude. So ermutigt schließlich auch Christine Wagner die Seniorinnen und Senioren: „Haben Sie keine Scheu, Ihre Vorstellungen einzubringen! Mit etwas Geduld besteht die Chance, das Ergebnis zu sehen.“

[Christine Wagner, Helga Hatzfeld]

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