Hopp, hopp, Hopper!

In der Stadtverordentenversammlung am Mittwoch wurde der Betrieb des Hoppers in Neu-Isenburg ab dem 1. Juli 2023 bis vorerst probeweise zum 31. Dezember 2024 mit großer Mehrheit beschlossen. Aber was ist eigentlich ein Hopper?

Beim Hopper handelt es sich um ein On-Demand-Angebot im ÖPNV, eine Weiterentwicklung des Anruf-Sammeltaxis. Er kommt auf Abruf zu einem festgelegten Haltepunkt und fährt keine feste Route. Stattdessen wird ein smarter Algorithmus verwendet, der die Fahrtanfragen sammelt und Routen dynamisch auf Basis des Echtzeit-Bedarfs erstellt.

Obwohl der Hopper bei seinen Fahrten die jeweilige Kommune nicht verlässt, ist er kein Neu-Isenburger Angebot, sondern wird über die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) vom Kreis zur Verfügung gestellt. In einigen Kommunen, besonders im Ostkreis, wird er bereits mit Erfolg eingesetzt. Die Einführungsmodalitäten (Fahrzeuge, Tarife) wurden im Stadtparlament bereits im letzten Jahr vorgestellt und im September mehrheitlich beschlossen. In den Ortbeiräten Gravenbruch und Zeppelinheim wurden dennoch einige Punkte kritisiert:

Tarife

Personen, die nicht über ein gültiges ÖPNV-Ticket verfügen, zahlen einen Grundpreis von 2 Euro. Für alle Fahrgäste kommt ein Zuschlag von 1 Euro sowie ab 5 km Reichweite ein Kilometerzuschlag von 0,30 Euro je Kilometer hinzu. Wer in der Kernstadt wohnt, Inhaber eines Tickets (z. B. Monatskarte, Schülerticket, Deutschlandticket, etc.) ist und den Radius von 5 Kilometern nicht verlässt, kann sich also immer über den günstigen Fahrpreis von nur einem Euro freuen. 

Ein Bewohner von Zeppelinheim oder Gravenbruch, der in die Kernstadt fahren möchte, überschreitet aber immer die 5-Kilometer-Grenze und muss den Kilometerzuschlag bezahlen. Das bedeutet in Zeppelinheim beispielsweise für die Strecke Bürgerhaus – IZ (ca. 6,7 km) ohne ÖPNV-Ticket einen Preis von 3,60 Euro pro Person und für einen Bewohner von Gravenbruch für die Strecke vom Dreiherrnsteinplatz – IZ (5,4 km) 3,30 Euro. Machen sich hier 2 oder 3 Personen auf den Weg, ist ein Taxi oder Uber attraktiver, von dem man direkt von Tür zu Tür chauffiert wird, während man sich für den Hopper an speziellen Haltepunkten einfinden muss. 

Reduzierte Fahrtzeiten bei den Stadtbuslinien

Die Neu-Isenburger Buslinien sollen nach Einführung des Hoppers nur noch Montag bis Freitag von 5 bis 21 Uhr und samstags bis 15 Uhr fahren. Wer im Einzelhandel arbeitet, am Wochenende nachmittags shoppen gehen oder sonntags seinen Stadtteil verlassen möchte, kann das nur noch mit dem Hopper – und damit mit Aufpreis – tun, obwohl er vielleicht über ein gültiges Ticket verfügt. Hier wäre eine Anpassung der Betriebszeiten der Stadtbusse an die üblichen Ladenöffnungszeiten samstags bis 20 Uhr und unter der Woche eine Ausweitung bis 22 Uhr wünschenswert.

Bestellung des Hoppers

Für Verwender der App ist die Bestellung eines Hoppers jederzeit während der Betriebszeiten möglich. Alle anderen Nutzer müssen ihre telefonische Bestellung bis 20 Uhr getätigt haben. Vorbestellungen für den nächsten Tag sind möglich. Trotzdem wäre es schön, wenn auch Menschen, die nicht auf die App zugreifen können, die Möglichkeit der Bestellung per Telefon während der kompletten Betriebszeiten hätten, zum Beispiel über eine kreisweite Hotline.

Warum wir trotzdem für den Hopper sind

Aus unserer Sicht stellt der Hopper eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot dar, da er durch die Vielzahl der Haltepunkte (das sind nicht nur ‚offizielle‘ Haltestellen, sondern viele andere relevante Punkte in der ganzen Stadt) komfortabler zu erreichen ist. Das ist besonders für ältere Menschen und Personen mit einer Gehbehinderung wichtig. Ein behindertengerechtes Fahrzeug kann auf Wunsch bestellt werden. 

Die Kritikpunkte aus den Stadtteilen wurden gegenüber der kvgOF (verhandelt mit dem RMV über die Tarife) und den Stadtwerken Neu-Isenburg (Betreiber der Neu-Isenburger Stadtbusse) bereits kommuniziert, beide zeigten sich offen, hier nachzubessern.

Auch der finanzielle Aspekt ist interessant. Alle Kommunen im Kreis Offenbach zahlen gemäß ihrer Steuerkraft an den Landkreis eine Kreisumlage. Diese Umlage wird zur Finanzierung öffentlicher Leistungen verwendet. Die Stadt Neu-Isenburg mit ihren hohen Gewerbesteuereinnahmen finanziert deshalb bereits jetzt einen Großteil des Hoppers in den anderen Kommunen. Für uns stellt sich also gar nicht die Frage, ob wir für diese Leistung Geld ausgeben möchten, denn das tun wir bereits. Wir hatten die Entscheidung zu treffen, ob wir für dieses Geld mit oder ohne Hopper sein möchten. Nach Ende der Probezeit (Dezember 2024) werden wir beschließen, wie es weitergeht.

Alle Infos der kgvOF zum Hopper finden Sie hier, zur Drucksache im Neu-Isenburger Ratsinfosystem geht es hier.

[Bettina Blüchardt, Kati Conrad]

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