Parken: weniger Knöllchen durch Digitalisierung

Pressetermin vor der Hugenottenhalle. Ich bin mit dem Auto gekommen, es regnet. Ich habe einen Parkplatz in der Tiefgarage gefunden und möchte mir jetzt einen Parkschein am Automaten ziehen. Er nimmt nur Münzen, aber oh Schreck! Ich habe kein Kleingeld. Ich durchwühle alle Taschen, mehr als 11 Cent kriege ich nicht zusammen. Ich warte, ob mir jemand Geld wechseln kann, aber es ist Vormittag…und Pandemie. Es kommt niemand. Mein Termin beginnt aber jetzt! Mit schlechtem Gewissen ziehe ich ohne gültigen Parkschein davon.

Heute, genau eine Woche später stelle ich fest: Da kam ja doch jemand! Ordnungsamt-Mitarbeiter Herr L. hat mich erwischt. Er erinnert mich schriftlich an mein Vergehen und fordert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. 

Prima, denke ich…das bezahle ich doch gleich mit dem auf dem Verwarnungsschreiben aufgedruckten QR-Code! Ich scanne ihn ein, aber nicht meine Banking-App öffnet sich, sondern mein Telefon möchte die als Verwendungszweck für die Überweisung vorgegebene Nummer jetzt anrufen. Hm. Ich probiere ein bißchen rum, kann den Code schließlich aus der Sparkassen-App heraus scannen. Das funktioniert gut und die Sache ist erledigt. Aber ich denke nach: Wie könnte das Parken im Rahmen der Digitalisierung vereinfacht werden? Natürlich könnten die Zahlungsmethoden am Automaten selbst erweitert werden, aber es gibt inzwischen noch viel komfortablere Möglichkeiten. Kurz darauf habe ich die Möglichkeit das Thema mit einigen Fraktionsmitgliedern zu diskutieren, die gesammelten Vorschläge fasse ich hier kurz zusammen:

1. Handy-Parken

Diese Möglichkeit trifft man relativ häufig als Ergänzung bei klassischen Parkscheinautomaten an. An eine am Automaten angebrachte Nummer sendet man eine SMS mit dem Autokennzeichen, die Abrechnung erfolgt über die Mobilfunkrechnung. In einer anderen Variante ist eine vorherige Registrierung notwendig, bei der Zahlungsmethoden (Kreditkarte, PayPal) hinterlegt werden. Es gibt keinen Parkschein auf Papier. Bargeld oder Karten werden hier ebenfalls nicht mehr benötigt, aber der Prozess ist etwas umständlich und wer nicht sicher im Umgang mit dem Handy ist, wird diese Möglichkeit nicht nutzen. Doch es geht auch ohne SMS und Handy, nämlich mit

2. Pay-By-Plate

Bei dieser Methode gibt der Nutzer am Parkscheinautomaten sein Autokennzeichen ein, der Parkvorgang wird digitalisiert und im System gespeichert. Auch hier entfällt der Weg zurück zum Auto, um den Parkschein auszulegen, da er nur noch in digitaler Form vorhanden ist. Das kann gerade für Personen mit einer Gehbehinderung einer große Erleichterung sein, wenn der Weg zum Automaten etwas länger ist. Bezahlt werden kann in der Regel auch hier bargeldlos oder mit dem Smartphone (z.B. Apple Pay). Ebenfalls mit dem Autokennzeichen arbeitet diese Methode:

3. Ticketloses (gebührenpflichtiges) Parken mit Kennzeichenerkennung

Hier wird das Autokennzeichen bei der Einfahrt in ein Parkhaus oder eine Tiefgarage automatisch gescannt und verschlüsselt erfasst. Vor der Ausfahrt gebe ich am Kassenautomat über eine Tastatur das Kennzeichen ein. Der Automat kennt bereits meine Ankunftszeit und präsentiert mir meine Parkgebühr, die ich in bar oder mit Karte bezahlen kann. Bei der Ausfahrt wird mein Kennzeichen erneut eingelesen, auf Bezahlung geprüft und die Schranke öffnet sich. Die Daten werden dann aus dem System gelöscht. Die Vorteile sind ganz klar: Ich kann kein Ticket verlieren, das Papier dafür wird eingespart und ich brauche zum Bezahlen nicht unbedingt Bargeld. Ein Papier-Ticket wird nur noch dann ausgegeben, wenn das Kennzeichen nicht lesbar ist (z.B. wenn es schneit). Dennoch muss ich mich zum Bezahlen am Automaten anstellen und – relevant gerade in Zeiten von Corona – eine Tastatur bedienen, die vor mir unzählige andere angefasst haben. Angesichts der eleganten Lösung bei der Ein- und Ausfahrt erscheint das etwas unzeitgemäß. Wird diese Methode hingegen auf kostenfreien Parkplätzen eingesetzt, ist sie tatsächlich berührungsfrei:

4. Kennzeichenerkennung auf kostenlosen Parkplätzen

Das kennen wir alle: Beim Einkaufen, z.B. auf dem Supermarkt-Parkplatz, brauchen wir eine Parkscheibe. Vergessen wir das mal, wird eine ‚Vertragsstrafe‘ fällig. Das ist für uns als Kunden sehr ärgerlich, aber letztlich dient es dazu, Dauerparker fernzuhalten und den Parkplatz für die tatsächlichen Kunden zu reservieren. Eine Kennzeichenerkennung kann hier viele Vorteile bringen. Das Kennzeichen wird auch hier bei der Einfahrt erfasst, der Kunde wird durch ein Schild darauf hingewiesen. Die Parkscheibe wird nicht mehr benötigt und kann so auch nicht vergessen werden. Bei der Ausfahrt wird das Kennzeichen erneut gescannt und die tatsächliche Parkdauer ermittelt. Wurde die Höchstparkdauer nicht überschritten, wird das Bild des Kennzeichens sofort gelöscht. Anonymisierten Daten, z.B. über Uhrzeit und Parkdauer, können zur statistischen Auswertung genutzt werden. Wurde die Parkdauer überschritten, wird leider auch hier eine Vertragsstrafe fällig. Diese wird über eine Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt mit der Post zugestellt. Wer bis hierher aufmerksam mitgelesen hat, fragt sich nun sicherlich, ob ein komplett digitaler Prozess auch bei gebührenpflichtigem Parken funktioniert. Die Antwort ist: na klar! Das Ganze nennt sich

5. KI-Kennzeichenerkennung

Voraussetzung hierfür ist eine Park-App, in der die Zahlungsinformationen hinterlegt sind. Hat man die einmal installiert, funktioniert das System sehr flexibel und ohne Schranken. Das Kennzeichen wird beim Befahren der Parkfläche (egal ob Parkhaus oder öffentlicher Raum) automatisch erfasst, beim Verlassen ebenso. Mit der App wird schnell und unkompliziert über das Handy bezahlt. Das funktioniert für Dauerparker genauso wie für spontane Kurzzeitparker. Außerdem können Kennzeichen gezielt für eine kostenlose Nutzung freigeschaltet werden, zum Beispiel für Mitarbeiter. Mit diesem System können vorhandene Parkflächen effizienter genutzt werden. Denkbar ist zum Beispiel, dass Supermarktparkplätze nachts den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden oder dass die Kundenparkplätze von Läden oder Arztpraxen außerhalb der Öffnungszeiten gegen eine Gebühr von allen Bürgern genutzt werden können. 

Und so führt ein einfaches ‚Knöllchen‘ zu einem Artikel über Digitalisierung beim Parken. 🙂 Es lohnt sich, diese Konzepte auch für Neu-Isenburg zu überprüfen. Flexible Nutzung vorhandener Ressourcen schafft dort Möglichkeiten, wo wir keine neuen Parkflächen anlegen können oder wollen, um anderen Verkehrsteilnehmern Raum zu geben.

Das Thema Digitalisierung hat in der CDU-Fraktion eine sehr hohe Priorität und wird intensiv diskutiert, um pragmatische und benutzerfreundliche Lösungen für unsere Stadt zu erarbeiten.

[Kati Conrad]

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